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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Gültig ab 01.01.2023


Allgemeines
Aufträge für zahntechnische Leistungen werden nach den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Zahntechnikers ausgeführt. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch
dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt. Abweichende Bedingungen bedürfen
der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen
verbindlich.


Preise
Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu den am Tage der Lieferung
laut individueller Preisliste des Labors gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültige individuelle
Preisliste des Labors. Sie berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen und sind
nur in schriftlicher Form verbindlich. Erhöhungen bis 10 % werden vom Auftraggeber
ohne vorherige Rückfrage anerkannt. Bei Erhöhungen über 10 % Prozent erfolgt vor
Beginn der Arbeit Abstimmung mit dem Auftraggeber. Änderungen der Preise für
gesondert zu berechnende Materialien (z. B. Zähne, Edelmetall u. a. ) verändern den
Kostenvorschlag in jedem Fall.


Lieferzeit
Lieferfristen werden nach bestem Vermögen angegeben. Bei Überschreitung der
Lieferfrist kann der Auftraggeber nur im Falle des Leistungsverzuges des
Auftragsnehmers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit vom Vertrage
zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.


Versand
Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.


Haftung
Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf die Richtigkeit und
Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich
schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die für eine Nachbesserung bzw.
Ersatzlieferung erforderlichen Arbeitsmodelle zur Verfügung zu stellen. Bei
Paßungenauigkeiten muss die Mängelrüge innerhalb von 10 Werktagen seit Empfang
der Arbeit unter Vorlage der Erstmodelle erfolgen; neue Modelle bzw. Abformungen
sind beizufügen bzw. unverzüglich nachzureichen. Diese Regelungen finden nur auf
offene Mängel Anwendung.

Mängelansprüche sind auf das Recht der Beseitigung des Mangels oder die Lieferung
einer mangelfreien Sache beschränkt; die Entscheidung hierüber bleibt dem
Auftragnehmer vorbehalten. Bei Fehlschlagen der Beseitigung des Mangels oder der
Lieferung einer mangelfreien Sache hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung
herabzusetzen oder vom Vertrage zurückzutreten.

Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob
fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen. Dies gilt nicht für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


Arbeitsunterlagen
Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat jedoch
keinen Einfluss auf die Qualität der eingesandten Modelle und Abformungen. Diese
Unterlagen sind für den Sitz im Munde von entscheidender Bedeutung.
Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen, können daher unter Rücksprache und
Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgesandt werden. Für die Folgen fehlerhafter
Modelle und Abformungen muss in jedem Falle der Auftraggeber einstehen.

Material- und Zubehörteilstellung Vom Auftraggeber angelieferte Materialien
(Edelmetall, Zähne etc.) oder Zubehörteile (Fertigteile, z. B. Geschiebe, Gelenke etc.)
können mit einem handelsüblichen Verarbeitungszuschlag belegt werden. Misserfolge
auf Grund fehlerhafter vom Auftraggeber angelieferter Materialien und Zubehörteile
gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Für die Aufbewahrung der vom
Auftraggeber angelieferten Materialien oder Zubehörteile haftet der Auftragnehmer mit
der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten aufwendet.


Zahlung
Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungseingang.
Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nur erfüllungshalber
sowie nur nach Vereinbarung und unter Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit
angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an
berechnet. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) bei Rechtsgeschäften, an denen Verbraucher
beteiligt sind (§ 288 Abs. 1 BGB), bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247
BGB) bei Rechtsgeschäften, an denen keine Verbraucher beteiligt sind (§ 288 Abs. 2
BGB), berechnet werden.
Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit
unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.


Eigentumsvorbehalt
An sämtlichen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum vorbehalten bis zur vollständigen
Bezahlung aller Forderungen, auch der Nebenforderungen, aus der Geschäftsverbindung.
Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen, die er in Ausübung seiner
Berufs- oder Erwerbstätigkeit erworben hat, in Höhe des gesamten Laborauftrages an
den Auftragnehmer ab.


Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Laboratoriums.
Gerichtsstand ist der Sitz des Laboratoriums, sofern
a) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der
Bundesrepublik verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
b) Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.